Förderbedingungen
Bedingung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist, dass
Sie erwerbstätig sind und das zu versteuernde Jahreseinkommen die Grenze
von 20.000 Euro nicht übersteigt (bei gemeinsamer Veranlagung gelten
entsprechend 40.000 Euro). Wer eine Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch
nimmt, bekommt im Rahmen der Bildungsprämie einen so genannten Prämiengutschein,
der die Hälfte der Weiterbildungskosten abdeckt (bis maximal 154,- Euro).
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen,
die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit
relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt und
Kompetenzen erweitern. Dies reicht vom Lehrgang für ein PC-Programm über
Kompakt-Sprachkurse bis hin zu fachspezifischen Fortbildungen, wie etwa
einem Grundlagenkurs für Existenzgründer.
Kosten für Messe-, Museums- oder Kongressbesuche - auch bei
Fach- oder Berufsbezogenheit - werden nicht per Prämiengutschein
bezuschusst.
WER WIRD GEFÖRDERT?
Erwerbstätige unterschiedlicher Formen, Angestellte, Selbständige,
mithelfende Familienangehörige und Berufsrückkehrer/innen.
Nicht gefördert werden:
Personen, die ALG I oder ALG II erhalten
Personen, die Anspruch nach dem AFBG (Meister-Bafoeg) haben
Personen ohne Arbeitserlaubnis für Deutschland
Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende,
Rentner/innen und Pensionäre
Eine Bildungsprämie - Zwei Komponenten
Die Bildungsprämie besteht aus zwei Komponenten:
Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 154 € können alle
Erwerbstätigen erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 €
(oder 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens
die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen.
Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz
(VermBG) zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den
angesparten Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen
ist.
Den Bildungsgutschein können Weiterbildungsinteressierte für
Lehrgänge, Prüfungen oder Zertifikate benutzen. Sowie für alle Maßnahmen,
die der Fortbildung dienen. Denn für nahezu jeden beruflichen Bedarf gibt
es passende Kurse oder Seminare.
Das Weiterbildungssparen kann ergänzend zum Prämiengutschein
hinzukommen. Die beiden Komponenten können also zusammen genutzt und in
Anspruch genommen werden. Alle Weiterbildungsinteressenten mit angespartem
Guthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) können den
verbleibenden finanziellen Eigenanteil einer Bildungsmaßnahme vor Ablauf
der üblichen Sperrfrist entnehmen. Hierzu hat der Gesetzgeber das VermBG
den Anforderungen angepasst und so den weiterbildungsbereiten Menschen mehr
Flexibilität ermöglicht. Die Vorteile des Weiterbildungssparens können
all diejenigen in Anspruch nehmen, die über ein mit Arbeitnehmer-Sparzulage
gefördertes Ansparguthaben verfügen. Dies gilt unabhängig vom derzeitigen
Einkommen.
Beispiel
Lehrgang/Seminar über zwei Tage
- Thema mit Förderungszulassung nach Bedarf -, angeboten von der PC Personal Consulting UG, kostet
dem Teilnehmenden 290,- Euro. Es werden in dem jeweiligen Lehrgang/Seminar
spezielle Kenntnisse vermittelt. Wenn Sie z.B. einen Prämiengutschein
haben, brauchen Sie nur noch die Hälfte zu zahlen, somit 145,- Euro.
Bei
Fragen zum Erhalt eines Prämiengutscheines, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.