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Die Bildungsprämie auf einen Blick

 

Förderbedingungen

 

Bedingung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist, dass Sie erwerbstätig sind und das zu versteuernde Jahreseinkommen die Grenze von 20.000 Euro nicht übersteigt (bei gemeinsamer Veranlagung gelten entsprechend 40.000 Euro). Wer eine Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch nimmt, bekommt im Rahmen der Bildungsprämie einen so genannten Prämiengutschein, der die Hälfte der Weiterbildungskosten abdeckt (bis maximal 154,- Euro).

 

 

WAS WIRD GEFÖRDERT?

 

Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt und Kompetenzen erweitern. Dies reicht vom Lehrgang für ein PC-Programm über Kompakt-Sprachkurse bis hin zu fachspezifischen Fortbildungen, wie etwa einem Grundlagenkurs für Existenzgründer.

Kosten für Messe-, Museums- oder Kongressbesuche - auch bei Fach- oder Berufsbezogenheit - werden nicht per Prämiengutschein bezuschusst.

 

 

WER WIRD GEFÖRDERT?

 

Erwerbstätige unterschiedlicher Formen, Angestellte, Selbständige, mithelfende Familienangehörige und Berufsrückkehrer/innen.

Nicht gefördert werden:

Personen, die ALG I oder ALG II erhalten

Personen, die Anspruch nach dem AFBG (Meister-Bafoeg) haben

Personen ohne Arbeitserlaubnis für Deutschland

Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende, Rentner/innen und Pensionäre

 

 

Eine Bildungsprämie - Zwei Komponenten

 

Die Bildungsprämie besteht aus zwei Komponenten: 

Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 154 € können alle Erwerbstätigen erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 € (oder 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen.

 

Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den angesparten Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.

 

Den Bildungsgutschein können Weiterbildungsinteressierte für Lehrgänge, Prüfungen oder Zertifikate benutzen. Sowie für alle Maßnahmen, die der Fortbildung dienen. Denn für nahezu jeden beruflichen Bedarf gibt es passende Kurse oder Seminare.

Das Weiterbildungssparen kann ergänzend zum Prämiengutschein hinzukommen. Die beiden Komponenten können also zusammen genutzt und in Anspruch genommen werden. Alle Weiterbildungsinteressenten mit angespartem Guthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) können den verbleibenden finanziellen Eigenanteil einer Bildungsmaßnahme vor Ablauf der üblichen Sperrfrist entnehmen. Hierzu hat der Gesetzgeber das VermBG den Anforderungen angepasst und so den weiterbildungsbereiten Menschen mehr Flexibilität ermöglicht. Die Vorteile des Weiterbildungssparens können all diejenigen in Anspruch nehmen, die über ein mit Arbeitnehmer-Sparzulage gefördertes Ansparguthaben verfügen. Dies gilt unabhängig vom derzeitigen Einkommen.

 

 

Beispiel

 

Lehrgang/Seminar über zwei Tage -  Thema mit Förderungszulassung nach Bedarf -, angeboten von der PC Personal Consulting UG, kostet dem Teilnehmenden 290,- Euro. Es werden in dem jeweiligen Lehrgang/Seminar spezielle Kenntnisse vermittelt.  Wenn Sie z.B. einen Prämiengutschein haben, brauchen Sie nur noch die Hälfte zu zahlen, somit 145,- Euro.

 

Bei Fragen zum Erhalt eines Prämiengutscheines, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.  

 

 
 

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Copyright © 2009 PC Personal Consulting UG (haftungsbeschränkt) - Stand: 29. Oktober 2009   -